Vorteile der Online-Terminvergabe
Termine mit öffentlichen Ämtern wahrzunehmen, verbinden viele Menschen mit einer Menge Aufwand. Hierzu zählen nicht nur lange Wartezeiten. Oft müssen Bürger:innen erneut Termine wahrnehmen, da z. B. einzureichende Unterlagen fehlen. Für Berufstätige sind solche Vorgänge kaum zu realisieren.
In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung haben Bürger:innen heute deshalb die Möglichkeit, einen Besuchstermin bei Behörden online zu vereinbaren. Das Angebot einer Online-Terminvereinbarung reduziert Wartezeiten, vereinfacht die Zeitplanung von Bürger:innen und der Behörden und verkürzt Bearbeitungszeiten. Bürger:innen können viele für die Vorgangsbearbeitung erforderliche Informationen bereits im Vorfeld elektronisch abfragen und eigenständig eingeben.
Mit Justiztermine.NRW zu Terminen bei Amtsgerichten
Eine solche bürgerfreundliche Online-Terminvergabe wird seit 2019 auch von der Justiz in NRW angeboten.
Mit der Anwendung Justiztermine.NRW ist es möglich, mit nur wenigen Klicks einen Termin beim zuständigen Amtsgericht einzutragen. Das verringert den Arbeitsaufwand der zuständigen Rechtspfleger und bietet eine effizientere Bearbeitung der Terminanfragen. Zur besseren Koordinierung können unterschiedliche Mitarbeiter:innen auf die Termine zugreifen und gegebenenfalls bearbeiten. Dafür hat publicplan rollenspezifische Funktionen für Bürger:innen sowie Angestellte des Ministeriums und der Amtsgerichte entwickelt. Eine weitere Besonderheit ist ein automatisierter Erinnerungsservice, der Beteiligte auf einen anstehenden Termin hinweist.
Neben den bereits genannten Vorteilen zeigen auch unvorhersehbare Umstände die Vorteile einer solchen Lösung.
„Gerade in der Corona-Zeit ist Justiztermine.NRW Gold wert. Durch das Terminbuchungstool können zum Beispiel volle Warteräume vermieden werden“,
so Joachim Klein, als Referent zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit in der Justiz des Landes und Projektleiter von Justiz-Online.
Einfache Übertragbarkeit spart Entwicklungszeit
Justiztermine.NRW ist als Einzelprojekt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes für das Justizministerium NRW gestartet. Nach der erfolgreichen Veröffentlichung des Angebots bekundeten auch andere Behörden des Landes ihr Interesse an der übersichtlichen und einfachen Lösung.
Anstatt dieselbe Funktion immer wieder in neuen Softwareangeboten zu entwickeln, bot es sich an, Justiztermine.NRW mit kleinen Anpassungen auf andere Behörden zu übertragen.
EfA-Prinzip
Das Justizministerium NRW erklärte sich damit einverstanden, dass auch andere Behörden die Software für ihre Zwecke nutzen. Somit wird der Quellcode der Software modular weiterentwickelt, sodass im Projektverlauf Features unter den jeweiligen Parteien kostenlos ausgetauscht und damit Synergien entstehen. Die Kosten für Weiterentwicklungen sind grundsätzlich von dem Ressort zu tragen, das den Auftrag erteilt hat.
Die Terminbuchungs-Software verfolgt heute das Ziel des „Einer-für-Alle“-Prinzips, auch wenn sie nicht in diesem Sinne gestartet ist.
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