Der Hintergrund von PFAU.NRW
Die Pflegeberufereform und die Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) haben ein neues Verfahren notwendig gemacht. Die bisher im Alten- und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. In diesem Zug wurde auch die Finanzierung reformiert. Kernpunkte sind hier die Ausdehnung der Ausbildungsfinanzierung auf die Bereiche der Altenpflege, der Kinderkrankenpflege und der Krankenpflege und geänderte Finanzierungsregeln, denen das neue System gerecht werden muss.
Zur Finanzierung der generalistischen Ausbildung wurde auf Landesebene ein Ausgleichsfonds eingerichtet, der die Ausbildungskosten der ausbildenden Einrichtungen und Pflegeschulen refinanziert. In den Fonds zahlen sowohl die Kostenträger der Ausbildung - Krankenhäuser, (teil-) stationäre und ambulante Pflegeinrichtungen - als auch das Land Nordrhein-Westfalen und die soziale Pflegeversicherung ein.
Pflegeeinrichtungen und -schulen müssen sich im System registrieren um entsprechende Meldungen einreichen zu können. Die Bezirksregierung Münster prüft diese Meldungen und erlässt rechtskräftige Umlagebescheide zur Bildung des Pflegeausbildungsfonds sowie Ausgleichszuweisungsbescheide an Träger der praktischen Ausbildung.