Open Data, bzw. „offene Daten“, können von jedermann genutzt, weiterverbreitet und verwendet werden. Seit 2017 §12 das E-Government-Gesetz erlassen wurde, ist die Veröffentlichung von Daten, die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung erhoben haben, gesetzlich verpflichtend.
Die Daten müssen maschinenlesbar bereitgestellt und mit bestimmten Metadaten versehen werden. Darüber hinaus wird durch die Regelungen sichergestellt, dass ausschließlich geeignete Daten veröffentlicht werden. Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz gelegt, der die Veröffentlichung bestimmter Informationen verbietet.
Mehr Transparenz dank Open Data
Open Data bringt zahlreiche Vorteile mit sich und kann eine ganz neue Art der Zusammenarbeit ermöglichen. Offene Daten erhöhen die Transparenz seitens der öffentlichen Verwaltung gegenüber den Bürger:innen, aber auch gegenüber anderen Verwaltungen. Ein transparentes Regierungsverhalten ist eine Grundlage für Vertrauen und Zusammenarbeit. Diese Sichtweise ähnelt der Initiative „Public Money, Public Code!“. Initiativen wie diese fordern, dass Daten, die durch öffentliche Gelder erhoben wurden, auch öffentlich verfügbar sein sollten.
Der freie Zugang zu Verwaltungsdaten ermöglicht es Bürger:innen, mithilfe transparenter Informationen qualifizierte Entscheidungen zu treffen. Sie bilden eine Faktengrundlage dafür, sich an politischen Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen und sich somit aktiv in der Gesellschaft einzubringen.
Open Data für den Durchbruch in Projekten
Nicht nur im Alltag der Bürger:innen wird ein Vorteil von Open Data generiert. Auch Forscher profitieren davon, wenn sie für ihre Arbeit wissenschaftliche Erkenntnisse weiterverwenden können. Auch Wirtschaftsunternehmen können Open Data als Basis für Innovationen von Lösungen verwenden, die auf der Verarbeitung von Daten beruhen. Denkbare Beispiele sind hier Navigationssysteme, Wettervorhersagen, mobile Anwendungen oder Marktanalysen von Finanzdienstleistungen.
Aber auch bestehende Lösungen können dabei helfen, Open Data für Bürger:innen abrufbar zu machen. So kann z. B. ein Chatbot offene Datensätze dank zusätzlicher Schnittstelle auslesen und damit seinen Wissensschatz erweitern.
Ein Beispiel dafür ist die WZ-Schlüssel-Abfrage im Gewerbe-Service-Portal.NRW. Der dort eingebundene Chatbot „Guido“ hilft dem User dabei den passenden WZ-Schlüssel für sein Gewerbe zu ermitteln. Darüber hinaus kann Guido dank Open Data die Standorte von Gewerbeämtern herausgeben sowie das Wetter und den Pegelstand des Rheins ermitteln.
Die aktuelle Lage
Insgesamt zeigt sich, dass offene Daten an vielen Stellen eingesetzt werden können, um das Handeln der Verwaltung transparenter zu machen. Zur leichten Auffindbarkeit der offenen Daten von Bund-, Länder- und Kommunalverwaltungen in Deutschland wurde das Metadatenportal GovData geschaffen. Dort sind offene Datensätze in zahlreichen Kategorien auffindbar.
Offenes Agieren in der öffentlichen Verwaltung ist insbesondere im Digitalen Zeitalter besonders wichtig. Wir können Sie bei E-Government-Projekten rund um das Thema Open Data unterstützen: Kontaktieren Sie uns.