E-Government
Vom:
9.11.2022

Neue EfA-Lösung mit bundesweitem Antragsservice

Autor:in
Chiara Stuttfeld
Der Fachkräftemangel wird zunehmend zu einer Herausforderung für die Wirtschaft. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein zentrales Element, um ausländischen Fachkräften die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Im OZG-Projekt „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ wird die digitale Antragstellung unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die sogenannte Einer für Alle-Lösung (EfA) ist seit dem 28.09.2022 verfügbar. 

Nachnutzbarer Antragsservice zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) wird ein bundesweiter Antragsservice für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aufgebaut, welcher für die Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation weltweit genutzt werden kann. Die Anwendung ist seit Ende September in der Basisversion verfügbar.  

Der Service knüpft dabei direkt an das bereits bestehende Portal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“, betrieben durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), an. Nutzer:innen werden durch einen Anerkennungs-Finder direkt in den Antragsservice überführt, um dort einen Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen stellen zu können.

Mit Weiternutzung zum EfA-Dienst

Angelehnt an das bestehende Portal des BIBB haben wir die neue Anwendung im für Nutzer:innen gewohnten Design umgesetzt. Die technische Basis des Antragsservices bietet dabei der Code des Serviceportal.NRW. Die Nach- und Weiternutzung dieser Komponenten sparte bereits in diesem Schritt Zeit und Kosten.  

Der Antragsservice bietet die Möglichkeit eines Logins über das gewohnte Servicekonto.NRW oder ein interoperables Servicekonto, um Antragsentwürfe zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.

Insgesamt gibt es mehr als 1.200 Berufe, die grundsätzlich anerkannt werden können. In der aktuellen Basisversion wird zunächst die Antragstellung für den Beruf Arzt / Ärztin im Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster als Pilotbehörde. Die weiteren Berufe sollen nun sukzessive verfügbar gemacht werden. 12 weitere Bundesländer haben bereits Interesse an der Nachnutzung des Antragsservices bekundet.

Auf unserem Blog informieren wir Sie regelmäßig über Themen rund um EfA und OZG. Kontaktieren Sie uns gerne.

Autor:in
Chiara Stuttfeld
Chiara Stuttfeld ist Junior Marketing Managerin bei der publicplan GmbH. Ihre berufliche Laufbahn startete sie als Dualstudentin bei uns. Sie erstellt Inhalte für die Social-Media-Kanäle und Website der publicplan und gestaltet Marketing-Materialien für interne und externe Zwecke.
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