Nachnutzbarer Antragsservice zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) wird ein bundesweiter Antragsservice für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aufgebaut, welcher für die Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation weltweit genutzt werden kann. Die Anwendung ist seit Ende September in der Basisversion verfügbar.
Der Service knüpft dabei direkt an das bereits bestehende Portal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“, betrieben durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), an. Nutzer:innen werden durch einen Anerkennungs-Finder direkt in den Antragsservice überführt, um dort einen Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen stellen zu können.
Mit Weiternutzung zum EfA-Dienst
Angelehnt an das bestehende Portal des BIBB haben wir die neue Anwendung im für Nutzer:innen gewohnten Design umgesetzt. Die technische Basis des Antragsservices bietet dabei der Code des Serviceportal.NRW. Die Nach- und Weiternutzung dieser Komponenten sparte bereits in diesem Schritt Zeit und Kosten.
Der Antragsservice bietet die Möglichkeit eines Logins über das gewohnte Servicekonto.NRW oder ein interoperables Servicekonto, um Antragsentwürfe zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Insgesamt gibt es mehr als 1.200 Berufe, die grundsätzlich anerkannt werden können. In der aktuellen Basisversion wird zunächst die Antragstellung für den Beruf Arzt / Ärztin im Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Münster als Pilotbehörde. Die weiteren Berufe sollen nun sukzessive verfügbar gemacht werden. 12 weitere Bundesländer haben bereits Interesse an der Nachnutzung des Antragsservices bekundet.
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