Nachnutzung ist der Schlüssel – auch über das OZG hinaus
Hinter den über 5.000 Einzelprozessen, die sich hinter den 575 Verwaltungsleistungen verstecken, stehen tausende Behörden, die die OZG-Umsetzung stemmen müssen. Eine große Hürde stellt hier die dezentrale Verwaltungslandschaft dar.
In unterschiedlichen Behörden des Landes müssen dieselben Leistungen umgesetzt werden. Kommunizieren diese nicht untereinander und ziehen nicht an einem Strang, passiert hier das Unvermeidliche: Ein und dieselbe Lösung wird an mehreren Stellen umgesetzt. Der Zeitaufwand steigt und im Endeffekt wurde mehr getan, als nötig gewesen wäre. Übertragen ist das, als würde auf einer Baustelle jeder Arbeiter sein eigenes Haus nach eigenen Vorstellungen bauen, anstatt zusammen an einem benötigten Bauprojekt zu arbeiten.
Wenn zudem jede Verwaltung ihre eigenen Lösungen mit ihren eigenen Technologien umsetzt, erschwert das den Austausch untereinander nur noch mehr. Das liegt an der Diversität der verschiedenen technischen Plattformen. Ein Datenaustausch ist zwischen diesen kaum möglich, da hierfür zu wenig Standards bestehen.
Eine nicht zu unterschätzende Herausforderung ist auch das begrenzte Budget zur Umsetzung der Leistungen. Für alle Behörden sollte es von Interesse sein, dieses nicht durch vermeidbare Mehrarbeit zu verschwenden.
Einer entwickelt, alle profitieren
Um diesen Herausforderungen entgegenzugehen, wurde seitens Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen ein Konzept zur arbeitsteiligen und kooperativen Umsetzung des OZG erarbeitet. Eindeutiger Mittelpunkt der Überlegungen ist die Frage, wie entwickelte Online-Dienste von anderen Behörden nachgenutzt werden können. Das „Einer für Alle“-Prinzip setzt darauf an, Online-Dienste in Deutschland nur ein einziges Mal nutzerfreundlich entwickeln zu lassen, um es daraufhin auf andere Verwaltungen übertragen zu können.
In der Praxis würde es so aussehen, dass Land A eine Lösung mit einem IT-Dienstleister in einheitlichem Design digitalisiert. Diese wird dann zentral beim IT-Dienstleister betrieben. Land B schließt sich dieser Online-Lösung an und kann sie problemlos mit geringfügigen Anpassungen (z. B. eigenes Logo) nutzen. Ab da entwickeln Land A und B die Lösungen gemeinschaftlich weiter und teilen sich die Kosten.
Ein junges Best-Practice in diesem Bereich stellen die Vergabeportale von NRW und Brandenburg dar. Vergabe.NRW ist das zentrale Vergabeportal Nordrhein-Westfalens, auf dem alle wichtigen Informationen und Angebote bezogen auf das öffentliche Anstragswesen für Wirtschaft, Kommunen und Land gebündelt werden und diesen Zielgruppen zur Verfügung stehen. Mit Vergabe Brandenburg wurde eine nahezu identische Kopie davon geschaffen – lediglich mit kleinen Anpassungen. Damit wurde die Lösung vollständig nachgenutzt.
Die Umsetzung digitaler Lösungen nach dem EfA-Prinzip ist damit kostensparend, ressourcenorientiert und durch die länderübergreifende Einheitlichkeit nutzerfreundlich. Damit geht das Prinzip viele der genannten, kritisierten Schwachstellen der digitalen Verwaltung an.
Open Source und das EfA-Prinzip
Wenn der Fokus auf kosten- und ressourcensparender Entwicklung von Lösungen liegt, ist Open Source-Software (OSS) vor allem für die öffentliche Verwaltung die richtige Wahl. Denn Open Source unterstützt diese Faktoren zusätzlich von Haus aus. Außerdem bietet der Einsatz von OSS eine Beschleunigung der Entwicklungszeit, da Lösungen meist nicht von Grund auf neu entwickelt werden müssen.
Viele Anwendungen, wie z. B. das Content Management System Drupal, stellen einen Pool an bereits bestehenden Komponenten bzw. „Bauteilen“ zur Verfügung, die nach Belieben in neue Projekte integriert werden können. Für viele Anwendungsfälle der Verwaltung gibt es zudem bereits speziell auf ihre Anforderungen angepasste Lösungen.
Mit unseren Open Source-Lösungen helfen wir Ihnen, den Flickenteppich der OZG-Leistungen weiter zu schließen. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Weg hin zu einer erfolgreichen OZG-Umsetzung.